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Die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohn­gemeinschaft organisieren einen Dienst für die
  • Hauswirtschaft und
  • nächtliche Rufbereitschaft
Gemeinsam mit der Hauswirtschafterin be­sprechen die Bewohner den wöchentlichen Speise­plan. Den Einkauf erledigt die Hauswirt­schafterin, die Vorbereitung der Mahlzeiten erfolgt oftmals mit tatkräftiger Unterstützung der Be­wohner entsprechend ihren Möglichkeiten.

Allen Bewohnern der Wohnungen steht es frei, selbst zu kochen oder - nach Voranmeldung - an den gemeinsamen Mahlzeiten in der Wohngemeinschaft teilzunehmen. Da es wesentlich angenehmer und kommunikativer ist, gemeinsam zu essen als alleine zu sitzen, wird dieses Angebot höchst interessiert angenommen.

Die Kosten für die Mahlzeiten sowie für die Hauswirtschaft werden auf die teilnehmenden Bewohner anteilmäßig umgelegt.

Das gleiche Kosten - Umlageverfahren gilt für die Rufbereitschaft, die im Notfall nicht von ausserhalb anfahren muss, sondern während der ganzen Nacht im Stöckli präsent ist und in wenigen Minuten zur Stelle sein kann.

Falls erforderlich, wird dann ein Arzt oder Pflegedienst zur weiteren Betreuung gerufen.
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